ID 09/23 OLG Hamm: Falsche bzw. unvollständige Information ist wie eine fehlende Information zu bewerten, auch nachträgliche Rechtsentwicklungen können von der Unterlassungspflicht erfasst sein

Diese Seite ist unseren Mitgliedern vorbehalten. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich hier.

Anmelden