Zum „Notice-and-Take-Down“-Verfahren bei Amazon

Nach unserer Kenntnis haben einige Händler, die über registrierte Markenrechte verfügen und ferner auf der Handelsplattform Amazon Handel betreiben, eine sog. Amazon-Markenregistrierung vorgenommen. Diese Händler beobachten nach Vornahme dieser Markenregistrierung, ob andere Händler ihre markenrechtlich geschützte Bezeichnung auf dieser Handelsplattform unzulässig benutzen. Für den Fall, dass sie der Ansicht sind, dass eine vermeintliche markenrechtliche Konfliktlage gegeben ist, verwenden sie das von Amazon bereit gestellte sog. „Notice and Take-Down“-Verfahren. Dies bedeutet, dass sie der Plattform Amazon die vermeintliche Rechtsverletzung melden, damit diese den Vorgang prüfen und ggf. den vermeintlichen Rechtsverletzer kontaktieren kann.

Bei der Anwendung dieses „Notice and Take-Down-Verfahrens“ ist jedoch Vorsicht geboten. Händler, die dieses Verfahren verwenden wollen, sollten sich sicher sein, dass tatsächlich ein Verstoß gegen ihre Markenrechte vorliegt; fehlt diese Gewissheit, sollte von diesem Verfahren Abstand genommen werden. Ob ein markenrechtlicher Verstoß gegeben ist, sollte unter Einschätzung fachlich versierter Anwälte beurteilt werden. Wird das „Notice and Take-Down-Verfahrens“ eingeleitet, ohne dass eine Rechtsverletzung gegeben ist, kann dies nach Ansicht einiger Gerichte Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 1 BGB auslösen.